Rechtsgebiete
An dieser Stelle erhalten Sie Informationen über die Rechtsgebiete auf denen unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen tätig sind. Neben den Dresdnern Anwältinnen und Anwälte können Sie auf das Know-how und das Fachwissen aller Kolleginnen und Kollegen in unserem Kanzleiverbund zurückgreifen.
Wir beraten und vertreten Aktiengesellschaften in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen insb. auch unter Compliance Aspekten. Wir haben Know-how sowohl in der Gründung von Aktiengesellschaften als auch in Rechtsfragen börsennotierter Unternehmen einschließlich des Kapitalanlagerechts und der Kapitalmarktinformation.
Zusammen mit unseren Schweizer Kollegen können wir auch die Gründung und Tätigkeit von Aktiengesellschaften in der Schweiz begleiten.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich der Prozessführung. Vorbeugende Beratung trägt nicht unerheblich zu einer Minimierung von Risiken bei, welche im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung entstehen können. Es ist stets zu empfehlen, vor der Ergreifung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Tätigkeit umfasst u. a. die Gestaltung und Überprüfung von Arbeits- und Berufsausbildungsverträgen, Fragen des Kündigungsschutzes, des Schutzes besonderer Personengruppen (Mutterschutz, Elternzeit, Schwerbehinderung etc.) sowie die Beratung und Vertretung in allen betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen. Ebenso haben wir Expertise in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Unternehmensinsolvenz.
Wir vertreten und beraten Bauträger, Bauunternehmen und Bauherren in allen Bereichen des privaten Baurechts. Das von uns angebotene Leistungsspektrum reicht von der Beratung und Prüfung von Kauf-, Bauträger- und Bauverträgen nach VOB bzw. BGB sowie von Vergabeverfahren über die Betreuung während des Bauvorhabens bei Mängeln, Verzug etc. bis hin zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Vergütungsansprüchen sowie der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
Außerdem verfügen wir über Erfahrung und Praxis in den Fragen des öffentlichen Baurechts, insb. dem Planungs- und Baugenehmigungsrecht.
Risikomanagement und Compliance sind große Themen für die Wirtschaft und zwar nicht nur für börsennotierte Unternehmen sondern auch für Mittelständler als Elemente guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
Compliance gehört mittlerweile zur gebotenen kaufmännischen Sorgfalt i.s.d. §§ 43 GmbHG, 93 AktG.
Fehlende oder schlechte Compliance birgt erhebliche bis existenzbedrohende Gefahren für das Unternehmen und das Management. Vorstände und Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie compliancemäßig nicht gerechte Entscheidungen treffen.
Due Diligence ist die Analyse, Prüfung und Bewertung eines Unternehmens im Rahmen von Unternehmenskäufen (M&A) sowohl als Anteilskauf (share deal) als auch in Form des Kaufs von Unternehmensbestandteilen (asset deal), insbesondere vor einem Unternehmenskauf, auch als Unternehmensbewertung bezeichnet.
Ziel der Due Diligence ist die Ermittlung der Stärken und Schwächen des Unternehmens sowie die Bestimmung der Risiken.
Die Durchführung der Due Diligence erstreckt sich u.a. auf die Prüfung der Geschäftsunterlagen und die Befragung des Managements. Sie wird zumeist in mehreren Phasen durchgeführt, je nachdem wie konkret die Kaufabsichten des Käufers werden. Der Kaufpreis orientiert sich dann an den Ergebnissen der Prüfung.
Trennungen sind oft von schwierigen juristischen Problemen begleitet. Wir beraten Sie in Scheidungs- und Scheidungsfolgeverfahren (Unterhalt, Zugewinn- und Versorgeausgleich), eheliches Güterrecht (incl. Eheverträge), Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der Lebenspartnerschaft bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen.
Wir verfügen über langjähriges Know-how in der Bearbeitung gerichtlicher Verfahren aus Energielieferverträgen für Energieversorgungsunternehmen. Dazu übernehmen wir die fachliche Aufbereitung des Prozessstoffes und anwaltliche Bearbeitung bis zum Verfahrensabschluss einschließlich Zwangsvollstreckung. Die Terminswahrnehmung vor allen Gerichten Ihres Einzugsgebietes wird von uns koordiniert und qualitativ überwacht. Durch ständig aktuelle Reportings halten wir unsere Mandanten auf dem Laufenden.
Wir verfügen über ein eigenes Kooperationsnetzwerk von zurzeit 120 ständig von uns mandatierten Kanzleien in ganz Deutschland zur Wahrung von Gerichtsterminen.
Wir beraten und vertreten in allen wichtigen erbrechtlichen Angelegenheiten: gesetzliche und gewillkürte Erbfolge durch Testament, Erbverträge, vorweggenommene Erbfolge, Vermögensübertragung / Schenkung zu Lebzeiten, Pflichteilsansprüche, Erbauseinandersetzungen sowie steuerliche Aspekte von Gestaltungen.
Wir unterstützen Sie bei allen familienrechtlichen Themen: Adoption, Trennung und Ehescheidung einschließlich Kindes- und Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung einschließlich Zugewinnausgleich. Wir beraten Sie in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten bis hin zur Auseinandersetzung von Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften. Wir beraten und unterstützen Sie allumfassend bei der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen.
Sofern erforderlich führen wir auch die notwendigen gerichtlichen Verfahren durch.
Die Beitreibung von Forderungen unserer Mandanten in einer Vielzahl von Branchen im In- und Ausland stellt einen Schwerpunkt unserer Tätigkeiten dar. Ob einzelne Vorgänge oder IT-gestützte Bearbeitung von Großmandanten - wir entwickeln mit Ihnen für jedes Forderungsaufkommen eine auf Sie abgestimmte Lösung. Dazu beraten wir Sie bei der internen Optimierung Ihres Mahnwesens, verfolgen Ihre Außenstände außergerichtlich, erwirken Vollstreckungstitel und schöpfen alle wirtschaftlich sinnvollen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus. Wenn notwendig und wirtschaftlich sinnvoll führen H&P Rechtsanwälte nach vorheriger Absprache mit dem Mandanten streitige gerichtliche Verfahren durch.
Über unser tagaktuelles Onlinereporting und regelmäßige statistische Auswertungen bleiben Sie dabei ständig über die Entwicklung Ihres Forderungsbestandes informiert.
mehr Informationen
In der täglichen Praxis sind vor allem das Recht der GmbH und UG sowie der BGB-Gesellschaft von Bedeutung. Wir beraten und vertreten Sie bei allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Soweit erforderlich beziehen wir auch steuerrechtliche Aspekte mit ein. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit besteht in der Begleitung von GmbH-Gründungen und Anteilsveräußerungen.
Wir besitzen langjährige Erfahrungen in insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Zusammen mit unseren Partnern aus der Unternehmensberatung und dem Steuerrecht beraten wir über Strategien zur Vermeidung von Insolvenzverfahren oder zur Nutzung von insolvenzrechtlichen Instrumentarien zur Restrukturierung, z.B. durch Insolvenzplanverfahren.
Wir vertreten unsere Mandanten auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen vor bzw. in Insolvenzverfahren und bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Ansprüche, z.B. auf Grund Anfechtung der Insolvenzverwaltung.
Die Zeiten, in denen an einer persönlichen Haftung von Organen juristischer Personen nur ausnahmsweise gedacht werden musste, sind vorbei. Die im Zeitalter der Compliance verschärften Haftungsregeln sowie die im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise zutage getretenen Sachverhalte rücken immer mehr die zivil, aber auch strafrechtliche Verantwortung von Managern ins Blicklicht.
Wir beraten und vertreten Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, aber auch Beiräte und leitende Angestellte, insbesondere von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung umfassend in allen Fragen der Innen- und Außenhaftung und übernehmen die Vertretung in gerichtlichen Verfahren.
Ebenso übernehmen wir die Geltendmachung von Ansprüchen aus D&O sowie Vertrauensschadenversicherung.
Unsere Aufgabengebiete sind die aktuellen und grundsätzlichen Themen aus den Bereichen des Arzt- und Medizinrechts. Hierzu zählen die klassischen Bereiche wie Arzthaftung bei ärztlichen Behandlungsfehlern und damit die Abwehr von Schadenersatzforderungen der Patienten, Ansprüche und Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach SGB V, Ansprüche und Vergütungen in der privaten Krankenversicherung, Leistungen nach GOÄ bzw. GOZ, Vertragsarztrecht und ärztliche Kooperationen, MVZ, Apothekenrecht, Medizinproduktrecht und Pharmarecht.
mehr Informationen
Wir verfügen über langjährige Erfahrung und Praxis sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in allen Fragen des gewerblichen und privaten Mietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts. Des Weiteren beraten wir beim Abschluss von Grundstückskaufverträgen und bei Immobilieninvestitionen sowie begleitenden Rechtsgeschäften (z.B. Marklerverträge).
"Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden" (Sokrates)
Zweifelsohne gehört Sport zu den schönsten Dingen auf dieser Welt. Sport ist Leidenschaft, Inspiration und Teil einer gesunden Gesellschaft. Sport verbindet Menschen ungeachtet ihrer Herkunft oder sozialen Stellung. Jedoch ist auch eine zunehmende Verrechtlichung und Kommerzialisierung im Sport zu beobachten. Im Umgang mit sich hieraus ergebenden Problemen ist eine den Besonderheiten des Sports entsprechende Sachkunde erforderlich, die Sie nutzen sollten.
Unsere anwaltliche Unterstützung in Strafsachen umfasst die Vertretung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, Abwehr von Beschlagnahme- und anderen Zwangsmaßnahmen, Vertretung in Haftfragen, Verteidigung vor Gericht in 1. Instanz sowie wenn notwendig im Rahmen der Berufung oder Revision.
Daneben vertreten Sie Spezialisten im Verkehrsrecht in allen Ordnungswidrigkeitverfahren, so z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Alkoholfahrten, Bußgeld, Entzug der Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahrverbot, Parkverstöße, Probezeit und Nachschulung, Rotlichtverstoß, Telefonieren während der Fahrt usw.
Die Regelung der Unternehmensnachfolge wird zunehmend zu einer Herausforderung für kleinere und mittlere Unternehmen. Wir helfen durch sinnvolle Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aller rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte die Ziele von Altinhabern und Übernehmern zu verwirklichen.
Selbstverständlich sind wir auch bei allen erbrechtlichen Gestaltungen der Unternehmensnachfolge behilflich.
Der Erwerb bzw. die Veräußerung eines Unternehmens stellt eine komplexe Herausforderung auch in juristischer und steuerrechtlicher Hinsicht dar. Wir haben in unserem Kanzleiverbund Spezialisten, die im Team auch schwierige Transaktionen bewältigen können und unseren Mandanten zu dem gewünschten Erfolf verhelfen.
Wir vertreten und beraten sowohl Versicherungsunternehmen als auch durch Verkehrsunfälle Geschädigte, Sachverständige, Fahrschulen, Kfz - Händler und Werkstätten. Dazu gehört vorwiegend die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen, hier sowohl wegen Sachschäden als auch wegen Personenschäden. Unsere umfangreiche Erfahrung aus mehreren hundert Fällen pro Jahr garantiert eine professionelle Vorgehensweise. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch im Zusammenhang mit Gewährleistungsansprüchen aus Kfz - Käufen bzw. -verkäufen sowie mit versicherungsrechtlichen Fragestellungen.
Einer unserer Schwerpunkte sind versicherungsrechtliche Fragestellungen. Insoweit verfügen wir über jahrzehntelange Erfahrungen in der Vertretung von Versicherungsunternehmen und Versicherten. Schwerpunkte bilden das Haftpflichtversicherungsrecht (Kraftfahrzeughaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Produkthaftpflicht, Arzthaftpflicht sowie D&O - Versicherungen), das Personenversicherungsrecht (Berufsunfähigkeit, Unfall, Krankenversicherung, Lebensversicherung) sowie das Sachversicherungsrecht (insbesondere Kfz - Kasko-, Transport-, Wohngebäude-, Hausrat-, Maschinenversicherung).
Die individuelle Gestaltung von Verträgen ist anspruchsvolles Kernstück anwaltlicher Aufgaben. Ein sorgfältig erstellter Vertrag ist Garant für erfolgreiche Geschäftsbeziehungen und hilft, kostenintensive Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wir erstellen und prüfen Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen unterschiedlicher Branchen sowohl national als auch international.
Des Weiteren stehen wir für alle gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen zur Verfügung.
Die Konkurrenz zwischen Unternehmen und steigende Anforderungen des Verbraucherschutzes produzieren zunehmend Streitstoff. Wir unterstützen unsere Mandanten bei Ausspruch bzw. Abwehr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, der Überprüfung von Werbemaßnahmen, der Beratung, der Geltendmachung bzw. Abwehr von Unterlassungs-, Auskunfts- oder Schadenersatzansprüchen sowie der Vertretung in Einstweiligen Verfügungs- und Klageverfahren.
Die Marke ist ein wichtiger und zentraler Unternehmensbestandteil. Wir beraten im Vorfeld der Anmeldung einer Marke: z.B. Erarbeitung einer Markenstrategie, Ausarbeitung von Warenverzeichnissen, Durchführung von Ähnlichkeitsrecherchen etc., führen Anmeldungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene durch, verwalten, überwachen Markenrechte und beraten in vertragsrechtlichen, insbesondere lizenzvertragsrechtlichen Fragen, unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Vorgaben.
Wir vetreten unsere Mandanten vor Gericht in allen markenrechtlichen Streitigkeiten.